Wichtige Informationen
Anforderungen:
Die Maggini-Stiftung vermietet grundsätzlich nur Instrumente in gutem Zustand, mit einem Zertifikat und einer aktuellen Versicherungswertschätzung.
Instrumentenversicherung:
Das Instrument wird vom Eigentümer versichert. Eine Abklärung mit der entsprechenden Versicherung ist für eine Vermietung durch die Maggini-Stiftung notwendig. Es gibt die Möglichkeit das Instrument in die Police der Maggini-Stiftung bei der AON-Versicherung Zürich einzuschliessen. Die Jahresprämie (Anfrage für Prämiensätze) wird dem Eigentümer entweder in Rechnung gestellt oder bei einer bereits erfolgreichen Vermietung von den Leihgebühren abgezogen.
Unterhalt:
Die Maggini-Stiftung kümmert sich um die Vermietung, den Unterhalt des Instruments und arbeitet bei Violinen und Bratschen sehr eng mit dem Atelier Girardin, Fortin & Petermann in Neuchâtel, mit Gertrud Reuter (ehemals Roland Baumgartner) und Jürg Buchwalder in Basel zusammen. Geigenbauer oder Ateliers können aber auch vom Eigentümer bestimmt werden.
Den Mietern ist es erlaubt die Saiten und den Kinnhalter alleine zu wechseln. Alle anderen Reparaturen, Änderungen, Kontrollen müssen mit Erlaubnis des Eigentümers, bei einem ausgewählten, professionellen Geigenbauer stattfinden. Der Mieter ist verpflichtet das Instrument halbjährlich oder jährlich zu einem professionellen Geigenbauer in die Kontrolle zu bringen, letzterer wird gebeten, der Maggini-Stiftung einen kurzen Zustandsbericht zuzusenden. Nur der Mieter selbst darf das Instrument spielen.
Vor jeder Rückgabe des Instruments muss der Mieter das Instrument bei einem professionellen Geigenbauer kontrollieren und reinigen lassen.
Monatliche Leihgebühren:
Dieser Betrag wird anhand des Zustands, der Spielbarkeit und einer aktuellen Instrumentenwertschätzung definiert und natürlich mit dem Eigentümer besprochen. Bei einer erfolgreichen Vermietung kriegt der Eigentümer einen prozentualen Anteil des Mietpreises, eine Provision geht an die Maggini-Stiftung.
Mietverträge:
Ein Vertrag zwischen der Stiftung und Eigentümer wird unterzeichnet (Anfrage für Mustervertrag). Zusatzbedingungen oder Änderungen können problemlos erfasst werden. Bei einer erfolgreichen Vermietung wird zwischen der Stiftung und dem Mieter ein Mietvertrag unterzeichnet, welcher dem Eigentümer weitergeleitet wird, damit letzterer jederzeit informiert ist, wo sich das Instrument befindet. Die Maggini-Stiftung liegt grossen Wert auf die Anonymität des Eigentümers gegenüber der Mieter und anderen.
Mietdauer und Kündigungsfristen:
In der Regel beträgt die Mindestmietdauer für den Mieter 2-6 Monate (je nach Instrument) und die Kündigungsfrist 1 Monat. Ist das Instrument vermietet, gilt, dem Mieter gegenüber, für den Eigentümer und für die Maggini-Stiftung eine Kündigungsfrist von 4 Monaten. Bei einer Nichtvermietung eignen sich die Maggini-Stiftung und der Eigentümer auf einen Zeitpunkt. Änderungen sind dem Eigentümer überlassen und werden vertraglich festgelegt.